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Zwingernamensschutz

Wenn Sie einen Zwingernamen beantragen sollten Sie folgendes beachten:

Die Bearbeitung eines Zwingerschutzantrages dauert mind. 12 Wochen.

Sobald der Zwingername von der FCI geschützt wurde, kann er nicht mehr gelöscht oder geändert werden und erlischt auch nicht, wenn unter dem Namen nicht gezüchtet wird oder der Inhaber verstirbt. Daher sollte der Name mit Bedacht gewählt werden.

Da die FCI einen Zwingernamen für alle Hunderassen schützt, sollte bei der Auswahl des Namens bedacht werden, dass der Name eventuell auch für andere Rassen benutzt wird (spätere Würfe).

Mit einem Zwingerschutzantrag wird nicht automatisch eine Zuchtstättenerstbesichtigung beantragt. Diese muss separat beim zuständigen Landeszuchtwart beantragt werden.

So bekommen Sie einen Zwingernamen geschützt

Hier finden Sie die Anträge für den Zwingernamensschutz

Antrag auf Zwingernamensschutz - Einzelperson herunterladen (PDF) ...

Antrag auf Zwingernamenschutz - Zwingergemeinschaft herunterladen (PDF) ...