Bedingungen für die Aufnahme in die Züchterliste

Züchter mit nach dem 01.02.2004 neu geschütztem Zwingernamen müssen die positive Zuchtstättenerstbesichtigung nachweisen.

Züchter, deren Zwingername vor dem 01.02.2004 geschützt wurde, müssen entweder einen Wurf oder die Zuchtstättenerstbesichtigung nachweisen.

Bei Verlegung der Zuchtstätte/Änderung der Anschrift müssen die FCI-Zwingerkarte und Zwingerschutzurkunde umgeschrieben werden und die Zuchtstättenbesichtigung der neuen Zuchtstätte muss vorgelegt werden. Anschrift des Züchters und der Zuchtstätte, sowie Zwingerschutzurkunde müssen übereinstimmen.

Bei Zuchtverbot und/oder Zuchtbuchsperre wird der Eintrag gestrichen, ohne
Rückerstattung der bereits bezahlten Kosten/Gebühren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Züchterliste.

Bitte überprüfen Sie monatlich lhre Anzeige, da sich der Fehlerteufel immer wieder einschleichen kann.

Kosten
Einträge bis 6 Zeilen = 38,00 Euro,
Einträge 7 bis 10 Zeilen = 48,00 Euro,
Einträge 11 bis maximal 15 Zeilen = 55,00 Euro,
Zwinger mit Nichtmitgliedern = Preise zzgl. 25%

Als Mindestangaben müssen mindestens Zwingername, alle Zwingerinhaber sowie Postleitzahl und Wohnort angegeben werden.

Der Eintrag ist kostenpflichtig. Der Abrechnungszeitraum beläuft sich immer bis Dezember des aktuellen Jahres. Die Anzeige verlängert sich automatisch um ein Jahr, falls der Eintrag nicht bis zum 15. November des Jahres schriftlich gekündigt wird.

Das Geschäftsstellen-Team steht Ihnen für Frage gerne zur Verfügung.