Internationaler Schönheits- und Leistungschampion (C.I.B.P.)

Um den Titel eines Internationalen Schönheits- und Leistungschampion (C.I.B.P.) zu erlangen, müssen die Windhunde folgende Bedingungen erfüllen:

1) drei (3) CACIBs oder
2) zwei (2) CACIBs und zwei (2) Reserve-CACIB aus mindestens zwei verschiedenen Ländern (durch zwei verschiedenen LAO) und von mindestens zwei verschiedenen Richtern über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr und einem Tag.
3) an mindestens drei (3) CACIL-Veranstaltungen (Rennen oder Coursing) teilgenommen haben.
4) mindestens ein (1) CACIL oder zwei (2) Reserve-CACIL gewonnen haben.

Abkürzungen auf allen ausgestellten Dokumenten zu verwenden:
C.I.B.P. (Champion International de Beauté et Performance)

Bitte beachten Sie, dass Anträge für diesen Titel beim FCI-Sekretariat schriftlich über die nationalen kynologischen Organisationen eingereicht werden müssen.