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Berechtigung zur Meldung in der Gebrauchshundklasse

neue FCI-Vorgaben ab 01.01.2017

(die bestehenden Gebrauchshundklasse-Zertifikate behalten ihre Gültigkeit)

Für die Meldung in der Gebrauchshundklasse muss das Zertifikat des VDH bis zum offiziellen Meldeschluss der Zuchtschau vorliegen

Es gibt zwei Möglichkeiten das Zertifikat für die Meldung in der Gebrauchshundklasse zu erlangen

1. CACIL-Rennen oder CACIL-Coursing
2. VDH-Renn-Champion

Bedingungen zur Erlangung des Gebrauchshundklasse-Zertifikates
1. Der Hund muss im Besitz einer gültigen Coursing- oder Rennlizenz sein.

2. Der Hund muss über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einem Tag mindestens zweimal an internationalen CACIL Rennen / Coursings ohne Disqualifikation teilgenommen haben.

3. Es ist nachzuweisen, dass sich der Hund zweimal in der ersten Hälfte der Teilnehmer platzieren konnte. Für den Fall, dass eine solche Einstufung anlässlich eines internationalen Coursings erfolgte, muss der Hund zusätzlich mindestens 75 % der höchstmöglichen Punktzahl gemäß der Bewertungskriterien nach 3.7 der FCI-Sportordnung erhalten haben.

Hier finden sie den Antrag für das Gebrauchshundklasse-Zertifikat:

Antrag herunterladen (PDF) ...

CACIL-Rennen / CACIL-Coursing

Um einen Hund in der Gebrauchshundklasse melden zu können muss dem Meldeformular eine Kopie des verpflichtend vorgeschriebenen Zertifikats für den Start in der GK mit all den vorgegebenen Angaben vorgelegt werden, ausgefertigt von der kynologischen Organisation der F.C.I des Landes, wo der Eigentümer seinen üblichen Wohnsitz hat und in dem bestätigt wird, dass der betreffende Hund folgende Anforderungen erfüllt:
1. Der Hund muss im Besitz einer gültigen Coursing- oder Renn-Lizenz sein.

2. Der Hund muss über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einem Tag mindestens zweimal an internationalen CACIL Rennen / Coursings teilgenommen haben.

3. Es ist nachzuweisen, dass sich der Hund zweimal in der ersten Hälfte
der Teilnehmer platzieren konnte. Für den Fall, dass eine solche
Einstufung anlässlich eines internationalen Coursings erfolgte, muss der Hund zusätzlich mindestens 75% der höchstmöglichen Punktzahl gemäß der Bewertungskriterien nach 3.7 der FCI-Sportordnung erhalten haben.

Bitte beachten:
Für den Rennbereich gilt Folgendes – das Zertifikat können bei Afghanischen Windhunden und Whippet nur Hunde der A-Klasse erreichen, und grundsätzlich erfolgt keine Vergabe an Whippet der Sprinter-Klasse und der Senioren-Klassen.

Der Antrag ist nur bei der DWZRV-Geschäftsstelle (nicht bei FCI oder VDH)
zusammen mit folgenden Unterlagen einzureichen.
Kopie der Ahnentafel
Kopie der gültigen Renn-/Coursinglizenz
Nachweis der erforderlichen zwei Rennen/Coursings und der erreichten Platzierungen (durch eine Kopie der entspr. Einträge im Hundepass, diese Einträge im Hundepass müssen vom ausrichtenden Verein bestätigt sein)

Das offizielle Bestätigungszertifikat als Nachweis für die Berechtigung zum Start in der Gebrauchshundklasse wird von der VDH-Geschäftsstelle ausgestellt.
Der Antrag kann erst nach Eingang der Bearbeitungsgebühr an den VDH weitergeleitet werden.

=Korrektur durch FCI

Vergabebedingungen CACL:

Bei jährlich ca. 50 % der vom VDH geschützten Rennen wird ein CACL (Arbeitschampionat) in Wettbewerb gestellt. Die betreffenden Rennen werden vom Obmann für das Windhund-Rennwesen nach Beratung mit dem Windhund-Rennausschuss bestimmt.

Je Rasse und Geschlecht kann für diese Rennen jeweils ein CACL vergeben werden, wenn mindestens sechs Hunde jeden Geschlechts am Start sind. Sollten Rüden und Hündinnen gemischt laufen und mindestens sechs Hunde am Start sein, kann ein CACL für die Rasse vergeben werden.

Die Vergabe erfolgt nicht in der Grund-, B- oder Nationalen Klasse.

Ein CACL können Hunde erhalten, denen die Formwertnote VORZÜGLICH bei einer intern. oder termingeschützten Spezialzuchtschau in der Offenen- oder Championklasse zuerkannt wurde.

Der bestplatzierte Hund im Finale, der bei der Meldung den Nachweis dieser Formwertnote erbracht hat, erhält das CACL.

Ein Hund, der vier CACL errungen hat, kann auf Antrag des Besitzers vom VDH das Zertifikat, welches zum Start in der Gebrauchshundklasse berechtigt, erhalten. Dieser Antrag muss innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des vierten CACL beim VDH gestellt werden. Ansonsten verfallen die Anwartschaften.

Zwischen dem ersten und vierten CACL muss ein Zeitraum von 12 Monaten und 1 Tag liegen.
Die Unterlagen sind von DWZRV-Mitgliedern bei der DWZRV-Geschäftsstelle einzureichen. Für die Ausstellung der Urkunde wird eine Gebühr gemäß Gebührenordnung erhoben