Zwingernamensschutz
Wenn Sie einen Zwingernamen beantragen sollten Sie folgendes beachten:
Die Bearbeitung eines Zwingerschutzantrages dauert mind. 12 Wochen.
Sobald der Zwingername von der FCI geschützt wurde, kann er nicht mehr gelöscht oder geändert werden und erlischt auch nicht, wenn unter dem Namen nicht gezüchtet wird oder der Inhaber verstirbt. Daher sollte der Name mit Bedacht gewählt werden.
Da die FCI einen Zwingernamen für alle Hunderassen schützt, sollte bei der Auswahl des Namens bedacht werden, dass der Name eventuell auch für andere Rassen benutzt wird (spätere Würfe).
Mit einem Zwingerschutzantrag wird nicht automatisch eine Zuchtstättenerstbesichtigung beantragt. Diese muss separat beim zuständigen Landeszuchtwart beantragt werden.
So bekommen Sie einen Zwingernamen geschützt
- Der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Schutzgebühr für den Zwingernamen entnehmen Sie bitte der gültigen Gebührenordnung. Sollte uns eine Einzugsermächtigung vorliegen, buchen wir den Betrag automatisch ab. Eine Rechnung erhalten Sie auf jeden Fall. Bei Überweisung des Betrages wird der Antrag erst nach Zahlungseingang, auf unserem Konto, weiter bearbeitet.
- In der Geschäftsstelle oder auf unsere Homepage www.dwzrv.com erhalten Sie ein Formular für die Beantragung eines Zwingernamensschutzes.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Geschäftsstelle. Darin geben Sie bitte fünf Vorschläge für den Zwingernamen an. Die Reihenfolge entspricht Ihren Prioritäten. Wir werden dann bei der FCI einen dieser Zwingernamen für Sie schützen.
- Bitte geben Sie an, ob der zukünftige Zwingername vor oder nach dem Hundenamen geführt werden soll.
- Bitte Groß- und Kleinschreibung beachten. Es werden keine Zwingernamen mit reiner Großschreibung mehr geschützt.
- Bitte achten Sie darauf, dass der Zwingername nicht zu lang ist, da der Rufname plus Zwingername nicht mehr als 35 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben darf.
- Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, wer den Zwingernamen beantragt;
bitte Name(n) und Vorname(n), sowie vollständige Anschrift der Zuchtstätte angeben. Die Anschrift muss mit der, die in unserer Mitgliederdatei geführt wird übereinstimmen.
- Der Antrag muss gut leserlich sein und wenn möglich maschinell erstellt. Unleserliche Anträge können leider nicht bearbeitet werden.
- Unter www.fci.be hat die FCI eine Liste mit den international geschützten Zwingernamen veröffentlicht, leider ist die Liste unvollständig. Dennoch können Sie hier vorab überprüfen, ob Ihre Wunschnamen noch frei sind.
- Der Zwingerschutzantrag muss vom Antragsteller (bei Zwingergemeinschaften von allen Personen, dies gilt auch für Ehepaare) unterschrieben sein. Mailanträge können daher leider nicht angenommen werden.
Sollten mehrere Personen einen Zwingernamen beantragen, muss, um eine Führung des gemeinsamen Zwingernamens zu ermöglichen, bereits bei Antragstellung eine rechtsgültige Erklärung aller Mitglieder (dies gilt auch für Ehepaare) der Zuchtgemeinschaft vorliegen, mit der eindeutigen Angabe, was im Falle einer Trennung/Ausstieg eines Mitgliedes mit dem Zwingernamen geschehen soll, bzw. wie mit der Nutzung des Namens zu verfahren ist. Diesen Antrag erhalten Sie in der Geschäftstelle oder können Ihn auf unserer Homepage www.dwzrv.com herunterladen.
- Bitte geben Sie eine Telefonnummer oder Mail-Adresse an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können. So können unnötige Wartezeiten vermieden werden.
Hier finden Sie die Anträge für den Zwingernamensschutz
Antrag auf Zwingernamensschutz - Einzelperson herunterladen (PDF) ...
Antrag auf Zwingernamenschutz - Zwingergemeinschaft herunterladen (PDF) ...