Informationen zu Messungen für Whippet und Ital. Windspiele

Was passiert auf internationaler Ebene?

Ab 2017 werden laut Beschluss der CdL alle Whippets und Windspiele, die an Europa- und/oder Weltmeisterschaften bzw. Coursingeuropameisterschaften anlässlich einer solchen Veranstaltung einer Kontrollmessung unterzogen. Ausnahmen stellen nur solche Hunde dar, die bereits zuvor anlässlich einer solchen Veranstaltung gemessen und in die Datenbank übernommen wurden. Die auf nationaler Ebene durchgeführten Kontrollmessungen verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

Hunde der nat. Größenklassen werden ebenfalls Kontrollmessungen unterzogen, da die FCI ihre Sportordnung dahingehend geändert hat, dass es für diese Hunde nun auch eine Obergrenze gibt.

Für alle Hunde bleibt die Toleranz von 1cm bestehen.

Was passiert auf nationaler Ebene?

Durch Vorstandsbeschluss (siehe UW 01/2017, Seite 48) ist geregelt, dass die Änderung der FCI-Sportordnung bzgl. Größen-Limit für Hunde der nat. Klassen in D ab dem 1. Januar 2017 umgesetzt wird.

Hunde, die ab dann bei ihrer 1. Messung „ausgemessen“ werden, werden vor Ort daraufhin überprüft, ob sie den von der FCI festgelegten neuen Größenbeschränkungen (Whippet-Rüden über 56 cm, Whippet-Hündinnen über 52 cm, Windspiele über 41 cm) für die Größenklassen entsprechen. Nur wenn das der Fall ist, können sie mit einer Lizenz ausgestattet werden.

Hunde, die im Alter unter 2 Jahren gemessen werden, müssen sich vor ihrem ersten Rennen/Coursing in der Sportsaison, die auf die Vollendung des zweiten Lebensjahres folgt, einer weiteren Messung unterziehen, auch Hunde, die in der Größenklasse laufen. Alle vor dem 1. Januar 2017 gemessenen Hunde behalten ihren Status, sofern sie im Alter von über 2 Jahren gemessen wurden. Hunde, auch die der nat. Größenklasse, die vor dem 31.12.2016 im Alter von unter 2 Jahren zum 1. Mal gemessen wurden, sind nach dem 1. Januar 2017 einer 2. Messung w.o. beschrieben, zu unterziehen.
Stellt sich heraus, dass ein Hund bei dieser 2. Messung (nach dem 1. Januar 2017) die FCI-Beschränkung überschreitet, behält er seine Lizenz, kann aber nicht mehr für FCI-Titelveranstaltungen nominiert werden.

Besitzer von Hunden der nat. Größenklasse, die die Absicht haben, Nominierungs-Bewerbungen für FCI-Titelveranstaltungen abzugeben, müssen den entsprechenden Hund vor der Bewerbung einer Messung unterziehen. Diese Messung ist kostenlos und wird mit der üblichen Anmeldung anlässlich eines Messtermins durchgeführt. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Hund über die Größenbeschränkung hinausgeht, kann er nicht nominiert werden, behält aber seine Lizenz. Diese Maßnahme soll das Risiko minimieren, dass D am Veranstaltungstag einen Starter verliert, der vor Ort nicht mehr durch einen Reservehund ersetzt werden kann.

Ihre Sportkommission
im DWZRV

Statistik Messungen I.-III.Quartal 2018

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