Liebe Windhundfreunde,
in meinem Vorwort in “Unsere Windhunde” 2/2014 habe ich bezüglich der Körung etwas falsch formuliert:
“…Entgegen erster Überlegungen, für die Körung zwei Ausstellungsbewertungen zu fordern, wurde beschlossen, dass eine Ausstellungsbewertung ausreichend ist.”
Natürlich kann der Vorstand nicht einfach die Körordnung ändern – dies kann nur durch die Jahreshauptversammlung des DWZRV beschlossen werden.
Derzeit bleibt es selbstverständlich bei zwei Ausstellungs-Ergebnissen (mindestens Formwertnote „Sehr Gut“, vergeben von DWZRV-Zuchtrichtern) als Voraussetzung für die Ankörung.
Bitte entschuldigen Sie mein Versehen,
Björn Fritz
komm. Präsident des DWZRV