Die CACIL Vergabe bei den Rennen und Coursing erfolgt ab dem 01.01.2017 nach neuen Regeln.

FCI-TITEL FÜR WINDHUNDE DER FCI-GRUPPE 10
Internationaler Rennchampion (C.I.C.) und
Internationalen Schönheits- und Leistungschampion (C.I.B.P.)

Auf seiner Sitzung von April 2012 in Wien hat der FCI-Vorstand Nachfolgendes beschlossen:

1) Änderung der Forderungen für den Internationalen Rennchampionstitel (Champion International de Course – C.I.C.) und

2) Schaffung eines neuen Internationalen Schönheit- und Leistungschampionstitel (Champion International de Beauté et Performance” – C.I.B.P.)

Nur Windhunde der Gruppe 10 der Rassenomenklatur der FCI können diese zwei Titel ab dem 01/07/2012 erlangen können.

Um den Titel eines Internationalen Rennchampions (C.I.C.) zu erlangen, müssen die Windhunde folgende Bedingungen erfüllen:

1) drei (3) “Certificats d’Aptitude au Championnat International de Lévriers” (CACIL) oder
2) zwei (2) CACIL und zwei (2) Reserve CACIL in zwei verschiedenen Ländern (durch zwei verschiedenen Landesorganisationen – LAO)
mit einem Zeitraum von mindestens einem Jahr und einem Tag.
3) Im Alter von mindestens 15 Monaten die Formwertenote „sehr gut“ in einer Erwachsenenklasse (Offene, Zwischen-, Gebrauchshunde-, Championklasse – nicht Veteranenklasse) auf einer Internationalen CACIB-Ausstellung der FCI erhalten haben.

Um den Titel eines Internationalen Schönheits- und Leistungschampion (C.I.B.P.) zu erlangen, müssen die Windhunde folgende Bedingungen erfüllen:

1) drei (3) CACIBs oder
2) zwei (2) CACIBs und zwei (2) Reserve-CACIB aus mindestens zwei verschiedenen
Ländern (durch zwei verschiedenen LAO) und von mindestens zwei verschiedenen Richtern über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr und einem Tag.
3) an mindestens drei (3) CACIL-Veranstaltungen (Rennen oder Coursing) teilgenommen haben.
4) mindestens ein (1) CACIL oder zwei (2) Reserve-CACIL gewonnen haben.

Bitte beachten Sie, dass Anträge für diesen Titel beim FCI-Sekretariat schriftlich über die nationalen kynologischen Organisationen eingereicht werden müssen.
Wir bitten die Mitgliedsländer und Vertragspartner der FCI ausschließlich die nachfolgenden
Abkürzungen auf allen von Ihnen ausgestellten Dokumenten zu verwenden:
C.I.C. (Champion International de Course)
C.I.B.P. (Champion International de Beauté et Performance)

Es gibt auch weiterhin vom Veranstalter keine CACIL oder Res CACIL Karten mehr erhalten. Der VDH bekommt von uns CACIL Listen, die an die FCI weitergereicht werden. Die FCI akzeptiert nur diese Listen.

Ein CACIL erhält der bestplatzierte Hund im Finale der bei der Meldung den Nachweis einer Formwertnote „sehr gut“ einer CACIB Ausstellung mit eingereicht hat. Bei einem Rennen wird das CACIL nur im Finale vergeben, wenn laut FCI-Reglement mindestens 6 Hunde am Start waren. Bei einem Coursing wird das CACIL nur vergeben, wenn der Hund mind. 2/3 der insgesamt möglichen Punkte erreicht hat und mind. 6 Hunde in dieser Klasse am Start waren.
Die Richter können dem nächstplatzierten Hund, der mit der Meldung die „sehr gut“-Bewertung einer CACIB-Ausstellung vorgelegt hat, ein Res. CACIL zusprechen, wenn er die gleiche Qualität wie der Siegerhund gezeigt hat.

5.7 Starterzahlen
1. Sind pro Rasse und Geschlecht mindestens sechs Hunde am Start so kann ein CACIL für Rüden und Hündinnen getrennt vergeben werden.
2. Sind bei einem Geschlecht weniger als sechs Hunde am Start, so laufen Rüden und Hündinnen gemischt und es wird für diese Rasse nur ein CACIL vergeben.
3. Sind bei einer Rasse weniger als sechs Hunde am Start, so wird das CACIL nicht vergeben.
5.8 Nicht vollständige Ahnentafel
Für einen Hund dessen Ursprung unbekannt oder dessen Ahnentafel unvollständig ist, ist eine Homologierung des CACIL – wie vom Richter vorgeschlagen – nicht möglich.
5.9 Bestimmungen Res. CACIL
Der Vorschlag für das CACIL und das Res. CACIL erfolgt seitens der Richter ohne Überprüfung ob die Bedingungen hinsichtlich Eintragung in ein anerkanntes Stammbuch und/oder Vollständigkeit der Ahnentafel erfüllt sind.
5.10 Vorschlag für das Championat
Die Vorschläge für das CACIL werden dem Sekretariat der FCI über den zuständigen kynologischen Landesverband zugeleitet.
5.11 Vergabe des Championats
Der Vorstand der FCI prüft ob die vorschriftsmäßigen Bedingungen erfüllt sind. Bei einem positiven Ergebnis homologiert er den Vorschlag der Richter. Ist das Ergebnis negativ, wird die Auszeichnung nicht zuerkannt.
5.12 Endgültige Titel
Der endgültige Titel, « Champion International de Course » wird von der FCI zuerkannt.

Rennen:
Whippets der Grundklasse, Afghanen der B-Klasse, Whippets-/Windspiel-Sprinter, Basenjis und Senioren laufen nicht international. Sie laufen bei diesen Rennen als „Nationales Rennen“. Der Eintrag im Hundepass ist dementsprechend ein N für Nationales Rennen

Coursing:
Whippets-/Windspiel-Sprinter und Basenjis laufen nicht international. Sie laufen bei diesen Coursings als“ Leistungscoursing“.
Der Eintrag im Hundepass ist dementsprechend ein LC für Leistungscoursing.
Die anderen Hunde der Grp. 5 erhalten keine CACIL Anwartschaften.
Es werden keine CACIL oder Res. CACIL Karten vergeben. Das Erreichen des CACIL oder Res. CACIL wird im Hundepass durch den ausrichtenden Verein bestätigt.

Mediterrane Windhunde der Rassen Pharaoh Hound, Cirneco, Podenco Ibicenco und Podenco Canario aus der Gruppe 5 können ebenfalls teilnehmen, können aber kein CACIL erhalten.

Die Unterlagen sind bei der VDH Geschäftsstelle einzureichen:
Verband für das Deutsche Hundewesen
Westfalendamm 174
44141 Dortmund